Wir sind ISPM 15 zertifiziert
Unser Betrieb wird regelmäßig durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW geprüft. Die Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15 für die Herstellung von Verpackungen aus Vollholz wird mit der Prüfung vor Ort durch den Landesbetrieb zertifiziert. Das Kürzel ISPM 15 steht für „Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen“ und bezieht sich auf Vollholzverpackungen mit mehr als sechs Millimeter Holzstärke für den internationalen Warenverkehr. Grundlage ist das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen IPPC der Vereinten Nationen (UN) aus dem Jahr 2002. Ziel sind der Schutz der Wälder vor Schädlingen und die Harmonisierung der Einfuhrvorschriften. Hintergrund ist, dass im Rohholz von Verpackungen Schädlinge und Larven mittransportiert werden könnten. Der ISPM legt exakt fest, wie Rohholz vor seinem Einsatz als Holzverpackung zu behandeln ist, damit keine Schädlinge im internationalen Handel als „blinde Passagiere“ auf die Reise gehen.
Wie eine Behandlung des Holzes nach den ISPM 15-Bestimmungen aussieht, können Sie hier nachlesen: http://www.hpe.de/ispm-15-einfuhrbestimmungen.html
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